E-Rezept
E-Rezept: Aktueller Stand
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Derzeit laufen auf verschiedenen Ebenen die Vorbereitungen für die Einführung des E-Rezepts. Unter anderem wurden und werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen. Das Gesetz, mit dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn das E-Rezept im Gesundheitswesen einführt, ist das „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung „ (GSAV). Das Gesetz trat am 16. August 2019 in Kraft.
Einführung
Für die flächendeckende Einführung des E-Rezepts gibt es derzeit noch kein festes Datum. Ein realistischer Zeitraum ist das Jahr 2021. Laut Gesetz (SGB V) müssen bis zum 30. Juni 2020 die technischen Festlegungen dafür getroffen werden. Es soll unter anderem eine erste Regelung mit technischen Festlegungen dafür getroffen werden. Es soll unter anderem eine erste Regelung mit technischen Spezifikationen geben, in denen dann genau festgelegt ist, wie ein digitales Rezept für GKV-Versicherte aussieht, wie es eingelöst wird und wie der Datenschutz berücksichtigt wird.
DAV-WebApp
Der deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) entwickelt und testet zurzeit die DAV-WebApp. Diese soll es Patienten ermöglichen, E-Rezepte vom Arzt entgegenzunehmen, einzusehen und zur Apotheke ihrer Wahl zu transportieren. Die DAV-WebApp soll gewährleisten, dass die Patienten dabei nicht gesteuert oder beeinflusst werden können, sondern ihr Recht auf freie Apothekenwahl gewahrt bleibt – ohne Werbung, Datensammlung oder Vorteilsgewährung.